Der SWABV möchte Euch im Hinblick auf das Training mit Boxern aus dem Profibereich (nochmals) belehren:

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solches Training nur möglich ist, wenn die Anmeldung rechtzeitig beim Sportwart des Verbandes eingegangen ist und dieser sich um die weitere Genehmigung bemüht.
Bitte informiert die Athleten eures Vereines entsprechend.
Bei Fragen steht Euch der Sportwart zur Verfügung.

Anbei sind die betreffenden Regeln aus den Wettkampfbestimmungen beigefügt:

§ 15 Nr. 7 – Amateureigenschaft
Ein Training mit Berufsboxern ist möglich. Die Leitung des Trainings muss einem lizenzierten Trainer im olympischen Boxsport obliegen. Der DBV ist hiervon vorher schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das Training kann durch den DBV untersagt werden. Ein Verbot ist schriftlich zu begründen. Das Training muss in den Trainingsräumen der olympischen Boxer stattfinden.Falls der Trainer in der Trainingsstätte der Profis amtieren möchte, ist hierzu eine Genehmigung durch den DBV nötig. Diese ist schriftlich zu beantragen.

Bei der Nichtbeachtung dieser Regelung können Strafen drohen:

§ 40 WB – Strafkatalog für Regelverstöße
Verstöße gegen die Amateurbestimmungen (§15) 100-1000 € und zusätzlich Sperre von 1
Jahr bis lebenslänglich sowie Entzug aller erworbenen Lizenzen des DBV!

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